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Mädchen hält lächelnd ein Sparschwein, Eltern arbeiten im Hintergrund.

Die Allianz KinderPolice

Was ist eine KinderPolice?

Die Allianz KinderPolice ist eine private Rentenversicherung, die Ihrem Kind, Enkel- oder Patenkind einen Einstieg in eine umfassende lebensbegleitende Vorsorge ermöglicht. Sie bietet eine lebensbegleitende Absicherung und baut langfristig ein wertvolles Vorsorgekapital auf – ganz nach Ihren persönlichen Vorstellungen. Zudem können Sie diesen Schutz jederzeit mit zusätzlichen Vorsorgebausteinen erweitern: zum Beispiel mit einer Beitragsbefreiung für den Fall, dass der oder die im zusätzlichen Vorsorgebaustein versicherte Versorger:in berufsunfähig wird oder stirbt.

 


Die Allianz Kinder Police im Detail
 
Art der BeitragszahlungSie entscheiden, ob Sie einen Einmal­beitrag, laufende Beitrags­zahlungen bis Renten­beginn oder Zahlungen über eine bestimmte Anzahl von Jahren leisten möchten.Drei Möglichkeiten: Einmalbeitrag, durchlaufend oder abgekürzt
Mindest-/Höchsteintrittsalter des KindesAb Geburt ist eine reine Altersvorsorge möglich, der Zusatzbaustein Kinderpflege-rente ist erst ab 6 Monaten möglich.Ab Geburt / 16 Jahre
DynamikUm der Inflation entgegenzu­wirken, können Sie Ihren Versicherungs­schutz erhöhen. Um den Versicherungs­schutz regelmäßig anzupassen, kann bei Vertrags­abschluss vereinbart werden, dass der Beitrag ohne erneute Gesundheits­prüfung jährlich um einen von Ihnen gewählten Prozent­satz erhöht wird. Das jährliche Aus­setzen einer solchen Erhöhung ist unbegrenzt möglich.Einschließbar
ZuzahlungenZuzahlungen sind bereits ab einer Höhe von 200 Euro möglich.Möglich, 200 Euro
Entnahmen Möglich
Flexibilität bei finanziellen EngpässenSie können bei Bedarf die Beiträge reduzieren oder aussetzen.Möglich
LeistungszeitpunktSie können den Leistungs­zeitpunkt frei festlegen und auch später noch verändern, ihn also aufschieben oder um bis zu sieben Jahre vorziehen, sofern das Alter zwischen 55 Jahren und maximal 85 Jahren liegt.Leistungsbeginn flexibel wählbar
Auszahlung Als lebenslange oder zeitlich befristete Rente, als Kapital oder Kombination aus beidem
Steuervorteile bei der Auszahlung

Die private lebens­lange Rente Ihres Kindes wird nur mit dem soge­nannten Ertrags­anteil besteuert. Wählt Ihr Kind später eine Kapital­zahlung, wird nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Einkommen­steuer­satz versteuert, sofern der Vertrag mindestens 12 Jahre lang und mindestens bis zum 62. Geburtstag lief.

Möglich

 

Wann ist eine KinderPolice sinnvoll, wann nicht?
 

Sinnvoll

Um frühzeitig für ein Kind eine attraktive Vorsorge aufzubauen und dabei von attraktiven Renditechancen zu profitieren.

Wenn das Kind, sobald es erwachsen ist die Möglichkeit haben soll, den Vertrag selbst zu übernehmen und weiterzuführen.

Wenn das Kind mit einem besonderen Rundum-Schutz abgesichert werden soll, der alle Lebensphase abdeckt.

Nicht sinnvoll

Wenn das abzusichernde Kind noch nicht geboren oder schon älter als 16 Jahre ist.

Wenn schon vor dem 55. Geburtstag eine vollständige Auszahlung des Kapitals möglich sein soll.

Wenn damit die Ausbildung des Kindes finanziert werden soll. Hierfür steht die Allianz AusbidungsPolice zur Verfügung.

 

So erweitern Sie den Versicherungs­schutz für Ihre Kinder­vorsorge
 

Pflegekraft unterstützt ältere Frau beim Gehen mit Gehstock im Wohnraum.

Pflege­vorsorge: Sichern Sie Ihr Kind für den Pflege­fall ab

Die KinderPolice der Allianz können Sie mit einer Kinderpflegerente ergänzen. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit erhält das versicherte Kind damit bis zum Beginn seiner Altersrente eine Pflegerente - weitere Beiträge für die KinderPolice und die Kinderpflegerente entfallen.

Frau unterstützt Mann im Rollstuhl im Büro, beide lächeln sich zu.

Berufs­unfähigkeits­vorsorge: Sinnvolle Ergänzung für Ihre Kindervorsorge

Grundsätzlich gilt: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz können Sie für Kinder ab 10 Jahren abschließen. Wird ein versichertes Kind über einen voraussichtlichen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig, wird die vereinbarte Leistung erbracht.

Ältere Frau nutzt Laptop und Taschenrechner, wirkt konzentriert bei Finanzplanung.

Beitrags­befreiung: Sichern Sie die Vorsorge für den Ausfall der Versorger:innen ab

Mit einer Beitragsbefreiung bei Tod oder Berufsunfähigkeit des versicherten Versorgers bzw. der versicherten Versorgerin werden die laufenden Beitragszahlungen und damit die Vorsorge für das Kind abgesichert. Tritt der Fall ein, dass der oder die Versorger:in berufsunfähig wird oder verstirbt, sind keine Beiträge mehr für die KinderPolice zu zahlen. Sollten Sie mit der KinderPolice auch eine Kinderpflegerente abgeschlossen haben, gilt die Beitragsbefreiung auch für diesen Baustein.